Das Forum Gemeinnütziger Journalismus hat das Ziel, den gemeinwohlorientierten, nicht kommerziellen Journalismus in Deutschland zu stärken. In diesem Forum engagieren sich Medienprojekte wie netzpolitik.org, CORRECTIV oder Finanztip, Zusammenschlüsse von Journalist*innen wie Netzwerk Recherche oder Hostwriter, Gewerkschaften wie der DJV oder dju in Ver.di aber auch Stiftungen wie die Rudolf Augstein Stiftung und die August Schwingenstein Stiftung. Sie setzen sich gemeinsam für bessere Rahmenbedingungen für den gemeinnützigen Journalismus in Deutschland ein. Es gilt, diese Form des Journalismus fest in unserem Mediensystem zu verankern, als Ergänzung zum privatwirtschaftlichen Journalismus und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Das Forum möchte Erfahrungswissen und Expertise bündeln und wirksam in die Politik einbringen. So sollen sinnvolle Regelungen gefunden werden, die für den gemeinnützigen Journalismus in Zukunft gelten können. Im nächsten Schritt will das Forum daher in einem transparenten Prozess gemeinsam mit allen Akteuren Kriterien erarbeiten, die als Grundlage für den gemeinnützigen Journalismus in Deutschland dienen können.
„Die Gemeinnützigkeit von Journalismus muss endlich vom Gesetzgeber und den Finanzämtern anerkannt werden“, fordert das Forum. Dieser Schritt werde helfen, die Medienvielfalt in Deutschland zu bewahren, die Kritik- und Kontrollfunktion des Journalismus zu stärken und so die öffentliche Meinungsbildung in der Demokratie zu beleben.
„Gemeinwohl-orientierter Journalismus ist ein wichtiger Beitrag um die Lücken zu schliessen, die durch die Medienkrise entstehen“, sagt Oliver Moldenhauer, Vorsitzender des Forums und Geschäftsführer bei Investigate Europe. Damit der gemeinnützige Journalismus in Deutschland feste Wurzeln schlagen könne, brauche es Klarheit und Rechtssicherheit.
„Im Augenblick läuft im politischen Raum eine wichtige Debatte über die Reform der Abgabenordnung zur Gemeinnützigkeit in Deutschland. Wir würden eine wichtige Chance vertun, wenn jetzt nicht auch endlich der Journalismus neben dem Modellbau und Amateurfunk in die Abgabenordnung aufgenommen wird“, sagt David Schraven, Vorsitzender des Forums und Publisher von CORRECTIV.
„In Deutschland fördern nur ein Bruchteil der rund 23.000 Stiftungen journalistische Startups. Das könnte sich ändern, sobald gemeinwohlorientierter Journalismus in der Abgabenordnung zur Gemeinnützigkeit in Deutschland berücksichtigt wird. Nicht-kommerzielle Angebote, die unsere Medienvielfalt stärken - zum Beispiel im Lokaljournalismus, im Investigativ- oder grenzüberschreitenden Journalismus - brauchen endlich Rechtssicherheit.“, sagt Tabea Grzeszyk, Vorsitzende des Forums und Geschäftsführerin von Hostwriter.
Wir haben gemeinsam mit vielen Beteiligten und Experten im Journalismus und darüber hinaus diskutiert, was gemeinnütziger Journalismus in Deutschland ist. Wir haben das Rad nicht neu erfinden müssen. Im Journalismus können wir auf die Kriterien und Übereinkünfte des Kodex des Deutschen Presserates zurückgreifen. Und um festzulegen, was Gemeinnützigkeit im Journalismus bedeutet, können wir uns an den Kriterien der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International orientieren. Das Ergebnis der Diskussion finden Sie abgebildet in den Leitlinien des gemeinnützigen Journalismus.
Klicken Sie einfach auf diesen Link, um das Ergebnis der Diskussion zu sehen.
Vor dem Hintergrund erodierender Geschäftsmodelle und fortschreitender Digitalisierung ist der Journalismus in Deutschland vielfältigen Bedrohungen ausgesetzt: Gefahren erwachsen durch Sparkurse bei Verlagen und Sendern, durch Medienkonzentrationsprozesse und schrumpfende Angebote in der Lokal- und Regionalberichterstattung, durch den wachsenden Einfluss von Public Relations und Werbung, durch prekäre Arbeitsbedingungen von Journalist*innen. Diese Situation ist jedoch kein deutsches Phänomen. Bereits in vielen Teilen der Welt erleben wir aufgrund dieser Situation die Gründung gemeinnütziger Medien-Angebote. Inzwischen wird davon gesprochen, der investigative Journalismus erlebe „eine weltweite Renaissance“ (Mark Lee Hunter, Journalismusforscher und investigativer Journalist), bei der Non-Profit-Organisationen die treibende Kraft hinter der Bewegung seien. Viele von ihnen verstehen sich als „Watchdog“: Sie wollen mithilfe investigativer Recherchen Machtmissbrauch, Korruption und Fehlentwicklungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aufdecken.
Wir wollen die Medienvielfalt in Deutschland bewahren und den Gründergeist im Journalismus stärken. Denn eigentlich erleben wir gerade viel Ermutigendes: Im Journalismus lässt sich vielerorts Experimentierfreude beobachten. Eine Triebkraft sind gemeinnützige Initiativen wie das Recherchebüro Correctiv, die Kontext-Wochenzeitung, Finanztip.de oder Netzpolitik.org. Gemein ist diesen Pionieren im deutschen Non-Profit-Journalismus, dass sie ihre Gemeinnützigkeit nur über Umwege erreichen konnten. Correctiv bietet neben der journalistischen Arbeit auch Weiterbildungsveranstaltungen und eine Online-Lernplattform für Bürger an; das Büro ist u.a. über den Förderzweck „Bildung“ der Abgabenordnung anerkannt. Andere, wie zum Beispiel Netzpolitik.org und Finanztip.de, sind auf Themenbereiche spezialisiert, die über den Förderzweck „Verbraucherschutz“ abgedeckt sind. Durch die Verankerung des Journalismus als gemeinnützigen Zweck in der Abgabenordnung könnten sich noch mehr Neugründungen auf alle relevanten journalistischen Fragen konzentrieren; Lücken in der Berichterstattung könnten besser geschlossen werden. Durch die Eröffnung neuer Finanzierungswege jenseits der bislang üblichen Geschäftsmodelle würde also die Kritik- und Kontrollfunktion des Journalismus gestärkt und so die öffentliche Meinungsbildung in der Demokratie belebt.
Wer gegenwärtig ein gemeinnütziges Medienunternehmen gründen möchte, steht vor einem Experiment mit ungewissem Ausgang. Denn ob die zuständigen Finanzämter das journalistische Vorhaben als gemeinnützig anerkennen, liegt im Ermessen der Beamt*innen. Oft fehlt es in den Ämtern an Erfahrungswissen und Vorbildern. Für die Gründer*innen bedeutet dies eine enorme Rechtsunsicherheit, die als Hemmschuh im Gründungsprozess wirken kann. Und gerade bei regional- und lokaljournalistischen Initiativen lässt sich oft kein passender gemeinnütziger Zweck in der Abgabenordnung heranziehen. Immer wieder geben Gründer*innen auf. Aber selbst wenn die Gründung erfolgreich war, schwebt die mögliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei der jetzigen Rechtslage jederzeit als Damoklesschwert über den Projekten. So gab es schon Beispiele, wo Akteure, die sich in der Berichterstattung zu kritisch beleuchtet fanden, auf die Finanzbehörden Druck gemacht haben, die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Die vorgeschlagene Änderung des § 52 der Abgabenordnung ist ein vielversprechender Weg, größtmögliche Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erlangen.
Ja, das ist er: Der Staat kann die Vielfalt der Medien durch das Gemeinnützigkeitsrecht (§§ 51 ff. AO) fördern, wenn dadurch eine Mehrung des Gemeinwohls durch selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Zweckverfolgung stattfindet. Das bestätigt Prof. Dr. Peter Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof a.D., in einem ausführlichen Rechtsgutachten, das er für die Kanzlei BKL Fischer, Kühne und Partner im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen verfasst hat. Die Vielfalt der Medien ist integraler Bestandteil des Gemeinwohls, das der Gesetzgeber durch Anerkennung von Journalismus als gemeinnützigen Zweck fördern darf. Die Grundlage für diese Haltung liegt nach Ansicht der Gutachter in der Aufgabe des Staates, die Meinungs- und Pressevielfalt als ein Normziel des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu gewährleisten. Gerade die hohe Wertigkeit des gewinnzweckfreien Journalismus werde durch Entschließungen des Europäischen Parlaments und Mitteilungen der EU-Kommission immer wieder bestätigt. Die Einbeziehung des gewinnzweckfreien Journalismus in die Gemeinnützigkeit würde sich den Gutachtern zufolge rechtssystematisch und wertkongruent in den Katalog der gesetzlich anerkannten ideellen Zwecke einfügen. So findet bereits im Bereich der vom Markt typischerweise nicht versorgten Sektoren bei den Bürgerradios eine mediale Grundversorgung durch die Zivilgesellschaft statt, welche – für den Bereich des Rundfunks – als „dritte Säule“ das duale System ergänzt und die deswegen an der verfassungsrechtlichen Wertigkeit des dualen Systems teilhat. Für andere Medien muss unter dem Aspekt der Gewährleistung von Medienvielfalt und Medienpluralismus Entsprechendes gelten.
Das Fazit: Die Einrichtung der Gemeinnützigkeit für Journalismus ist juristisch möglich und geboten.
Nein. Im Gegenteil. Gemeinnütziger Journalismus kann nur da funktionieren, wo der Markt versagt, nur da sind Bürger*innen bereit, für ein Medienangebot zu spenden. Solange Medien – vor allem im lokalen Raum – funktionieren, haben gemeinnützige Organisationen keine Chance sich zu etablieren. Der gemeinnützige Journalismus füllt Lücken und sorgt so für Vielfalt. Um es klar zu sagen: Angebote des gemeinnützigen Journalismus können keiner Regional- oder Lokalzeitung und auch keinem Fernseh- oder Radiosender Konkurrenz machen. Das anzunehmen wäre übertrieben. Es geht immer um Nischenangebote.
Nein. Schon heute gelten öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten als „gemeinnützig“ – nur aus diesem Grund dürfen sie unterhalten werden, wie Prof. Peter Fischer in seinem oben erwähnten Gutachten bestätigt. Die „Gemeinnützigkeit“ der genannten Anstalten ist unabhängig davon, ob diese Anstalten de jure materiell-rechtlich den §§ 51 ff. AO und verfahrensrechtlich der Steueraufsicht nach der AO unterliegen. Denn der Gesetzgeber hat die Gemeinwohldienlichkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten festgestellt. Sie dienten der „Förderung der Allgemeinheit“. Zudem betont das Gutachten, dass schon jetzt einige wenige Träger von Bürgermedien und des investigativen Journalismus auf der Grundlage ihrer Satzungen von der Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannt wurden – ohne dabei Rechtssicherheit genießen zu können. Prof. Fischer resümiert, unter verfassungsrechtlichen Aspekten der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG), der Folgerichtigkeit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung sowie zur Verfestigung eines zum Teil Jahrzehnte währenden Besitzstandes von bereits als gemeinnützig anerkannten Körperschaften sei es daher geboten, die Förderung des gewinnzweckfreien Journalismus als Förderung der Allgemeinheit zwecks rechtlicher Absicherung in den Katalog des § 52 Abs. 2 Satz 1 AO aufzunehmen.
Es steht zu befürchten, dass ähnlich wie in anderen Ländern auch in Deutschland in einer wachsenden Anzahl von Regionen keine Tageszeitungen oder andere Medien mehr erscheinen. Ersatz gibt es allenfalls durch Werbung finanzierte Postwurfsendungen. Dies untergräbt eine qualitative Berichterstattung vor Ort und schwächt unsere Demokratie. Dieser Entwicklung zu begegnen ist im Sinne der Daseinsvorsorge Aufgabe des Staates. Das heißt: Der Staat muss etwas tun. Direkte Subventionen sind aber nicht wünschenswert, weil sie einen direkten Einfluss der Regierenden auf die Medien ermöglichen können. Die Gemeinnützigkeit, d.h. der Vorteil des Spendenabzugs ist daher gegenüber der Finanzierung durch direkte Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln unbedingt vorzuziehen. Damit wird eine institutionelle Staatsferne erreicht, weil Bürger*innen Journalismus direkt unterstützen könnten. Die Finanzierung mittels Spenden muss daher immer Vorrang vor einer direkten staatlichen Förderung durch Zuwendungen haben.
Doch. Die wirtschaftlich-unternehmerische Sphäre von Medien – das Vermarkten von Recherchen – gehört ebenso wie das Recherchieren selbst zum Kernbereich der ideellen Tätigkeit und damit zum steuerbegünstigten Zweckbetrieb im Sinne des § 65 AO). Das hat Prof. Peter Fischer in seinem genannten Gutachten bestätigt. Die Gemeinwohlrelevanz liegt unter dem steuer-, verfassungs- und europarechtlich übergreifenden Aspekt des „Marktversagens“ in der Herstellung und dem Erhalt der Pressevielfalt, insbesondere in lokalen Medienmärkten, in denen kaum noch gewinnorientierte Geschäfte möglich sind. Die Gemeinnützigkeit kann daher dabei helfen, die rechtliche Institutsgarantie der Medienvielfalt einzulösen, die Partizipation der Bürger am demokratischen Prozess der Meinungsbildung zu stärken und die Zivilgesellschaft unter Einbindung ehrenamtlichen Engagements zu fördern. Um es mit Prof. Fischer klar zu sagen: Recherche und Publizieren gehören zum Kernbereich der steuerbegünstigten Tätigkeit.
Auch diese Annahme stimmt nicht: In ihrer Entscheidungspraxis zugunsten der staatlichen Förderung von Presse- und Rundfunkorganen hat die EU-Kommission stets Abwägungen zur Unterstützung des Journalismus getroffen und bei Ausübung ihres Ermessens im Rahmen von Art. 107 Abs. 3 AEUV der Mehrung des Gemeinwohls durch eine breite Medienlandschaft den Vorrang gegeben vor dem Grundsatz eines unverfälschten Wettbewerbs. Hierfür ist auch im Bereich des Europarechts der Aspekt des Marktversagens von Bedeutung. Wenn der Markt nicht funktioniert, können gemeinnützige Organisationen die Aufgaben übernehmen.
Es wäre wünschenswert, wenn sich in diesem neuen Sektor eine Selbstorganisation entwickeln würde, die vergleichbar mit dem Deutschen Presserat Kriterien aufstellt, anhand derer die Standards im gemeinnützigen Journalismus festgelegt werden. Dies dient einer größeren Objektivierung. Die Kriterien sollten sich aus Transparenzrichtlinien, Offenlegung von Einflüssen und der Selbstverpflichtung zum redlichen Umgang mit Recherchen und Veröffentlichungen zusammensetzen.
Nach unserer Erfahrung werden die Veränderungen auf dem Medienmarkt vielen Bürger*innen schmerzlich bewusst: Die Heimatzeitung wird dünner, das Blatt enthält belanglosere Berichte und weniger aufwändige Recherchen oder Reportagen - und manche Zeitungen verschwinden sogar ganz. Die Förderung der gemeinnützigen Angebote, die die entstehenden Lücken schließen sollen, durch Spenden der Bürger*innen ist daher eine wichtige Option. In Deutschland gibt es zudem rund 23.000 Stiftungen. 95 Prozent verfolgen gemeinnützige Zwecke. Sie verfügen über ein Milliardenkapital. Doch lediglich ein Bruchteil der Stiftungen engagiert sich aktuell im journalistischen Feld – es sind weniger als 0,5 Prozent. Eines der größten Hemmnisse: Viele Stiftungen können qua Satzung ausschließlich gemeinnützige Akteure unterstützen. Hierzu zählen journalistische Organisationen bislang nicht. Sollte die „Förderung des Journalismus“ in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke in die Abgabenordnung aufgenommen werden, könnte dies zu einer signifikanten Steigerung von Fördermitteln und perspektivisch zu Neugründungen von Stiftungen mit dem Satzungszweck „Journalismus“ führen – und somit zu einer aufgeklärteren Gesellschaft beitragen.
Diese Gefahr sehen wir nicht, da erst einmal aller Journalismus grundsätzlich als gemeinnützig und förderungswürdig wahrgenommen und definiert wird. Nur wenn er auf die Gewinnentnahme verzichtet, darf er auf Basis der Abgabenordnung Steuererleichterungen wahrnehmen.
Auch heute schon können Populisten gemeinnützige Organisationen für ihre Propaganda-Zwecke gründen. Und sie tun das auch. So war zum Beispiel lange die populistische Seite JouWatch von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt. Ein Online-Portal, das vor allem durch die Verbreitung von Fake News auffiel, bevor ihm die Gemeinnützigkeit entzogen wurde. Nach unserer Überzeugung sollte die Angst vor den Populisten nicht so weit führen, all jenen Hilfe zu verweigern, die sich für das Gemeinwohl einsetzen.
Nein. Die Gemeinnützigkeit bricht nicht mit dem Prinzip der Tarifpartnerschaft. Im Gegenteil sind die Träger gemeinnütziger Aktivitäten regelmäßig auch sozial motiviert und an einer fairen Gestaltung der Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeiter*innen interessiert. Insgesamt ist es wichtig von Beginn an dafür zu sorgen, dass die gemeinnützigen Organisationen stark genug sind, um gute Gehälter zu zahlen.
Das ist unrealistisch. Weil gemeinnützige Organisationen nicht im Wettbewerb arbeiten dürfen. Nirgendwo – das ist so im Gemeinnützigkeitsrecht in Paragraf § 65 AO festgelegt. Gemeinnützige Organisationen können nur dort erfolgreich etabliert werden, wo der Markt nicht funktioniert. Dies ist im Gemeinnützigkeitsrecht so festgeschrieben, um genau die befürchtete Verdrängung zu verhindern.
Diese Gefahr besteht nicht, da gemeinnützige Organisationen nicht im Wettbewerb arbeiten dürfen. Das ist im Gemeinnützigkeitsrecht genau deswegen festgelegt worden, damit gemeinnützige Organisationen keine Arbeitsplätze gefährden. Zudem gelten heute schon öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten ihrem Wesen nach als „gemeinnützig“ – nur aus diesem Grund dürfen sie in ihrer jetzigen Form existieren. Dort sind die Redaktionen über Haustarife immer noch ordentlich ausgestattet.
Nein. Es widerspricht dem Ziel der großen Konzerne, auf Gewinne zu verzichten. Sie wollen Geld verdienen und Gewinne machen. Und genau das dürfen gemeinnützige Organisationen nicht: Denn Gewinnentnahmen sind bei gemeinnützigen Organisationen nicht möglich. Es macht auch inhaltlich keinen Sinn. Wenn die Daimler AG oder die Axel Springer AG gemeinnützig arbeiten wollten, könnten sie das heute auch schon tun. Die Angst davor, dass auf Gewinn ausgerichtete Konzerne die Gemeinnützigkeit für sich entdecken, ist nicht begründet.
Diese Gefahr besteht nicht. Denn das Gemeinnützigkeitsrecht bietet einen sicheren, stabilen und etablierten Rahmen, in dem sich alle gemeinnützigen Organisationen gleichermaßen entfalten können. Dies ist anders als jetzt. Heute müssen journalistische Organisationen, die gemeinnützig arbeiten, Rechtsunsicherheit aushalten und sind damit unter Umständen von willkürlichen Entscheidungen staatlicher Stellen abhängig.
Stephanie Reuter
Geschäftsführerin
Rudolf Augstein Stiftung
Gemma Teres Arilla
Geschäftsführerin
taz Panther Stiftung
Maria Exner
Gründungsintendantin
Publix
Lars Hansen
Stellvertr. Bundesvorstands
dju in ver.di
Stephan Weichert
Vorstand
VOCER
Thomas Schnedler
Projektleiter
Netzwerk Recherche
Christian Humborg
Vorstand
Wikimedia
Impressum:
Forum Gemeinnütziger Journalismus e.V.
Singerstr. 109 / 10179 Berlin
Vorstände (i.S. BGB): David Schraven, Susanne Stiefel, Anne Webert